Der Verein bezweckt die Pflege des Musicals auf nichtgewinnorientierter Basis. Im Weiteren kann er sich aber auch anderen Musikrichtungen widmen.
Die Aktivmitglieder unterteilen sich in:
Die Mitgliederzahl ist grundsätzlich unbeschränkt. Der Vorstand kann, wenn nötig, über die Mitgliederzahl befinden. Es ist ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern anzustreben (mindestens 1/3 Männer).
Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind musikalische Grundkenntnisse sowie das Interesse, schauspielerisch, tänzerisch und gesanglich Neues zu lernen.
Die Mitglieder der Showgruppe sind verpflichtet, an allen Proben und Auftritten teilzunehmen, oder sich bei einem Vorstandsmitglied zum Voraus zu entschuldigen.
Die Mitgliederzahl ist nicht beschränkt. Die Techniker / Helfer unterstützen die Showgruppe bei ihrer Arbeit.
Von den Aktivmitgliedern der Showgruppe wird jährlich ein Mitgliederbeitrag eingezogen. Über die Höhe des Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder der Abteilung Techniker und Helfer zahlen einen um 50% reduzierten Jahresbeitrag.
Austritte aus dem Verein sind jeweils auf den Termin der Mitgliederversammlung möglich, sofern diese nicht in die Probenzeit für ein spezielles Projekt fällt. In diesem Fall wird der Austritt aufgeschoben bis nach der Aufführung.
Aus dem Verein kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden:
Passivmitglied oder Gönner kann jede Person werden, die ihre Verbundenheit mit der Musicalgruppe durch eine finanzielle und/oder materielle Unterstützung ausdrücken möchte.
Der Passivmitglieder- und Gönner-Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und einmal jährlich eingezogen.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung ernennt ausserdem die Rechnungsrevisoren.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie ist insbesondere zuständig für:
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zur ordentlichen Hauptversammlung zusammen, welche jeweils im Juni, nach Ende des Vereinsjahres (31.5.) stattfindet. Sie wird vom Vorstand einberufen. Ausserdem kann 1/5 der Mitglieder jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit 3/4 aller Mitglieder. Sie müssen entweder anwesend sein oder eine Stimmvertretung (nur begründete Abwesenheit) bestimmen. Beschlüsse bedürfen einer 3/4-Mehrheit.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Dem Vorstand obliegen alle Befugnisse, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sitzungen des Vorstandes finden so oft statt, als dies die Geschäfte erfordern. Beschlüsse des Vorstandes werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
Der/die Präsident / Präsidentin führt die rechtsverbindliche Unterschrift zusammen mit dem/der Vizepräsident / Vizepräsidentin, dem/der Aktuar / Aktuarin oder dem/der Kassier / Kassierin.
Zur Entlastung des Vorstands werden dauerhaft folgende Arbeitsgruppen geführt:
Es können jederzeit, je nach Bedarf, zusätzliche Arbeitsgruppen zeitlich beschränkt oder dauerhaft geführt werden. Über deren Einrichtung befindet der Vorstand.
Die einzelnen Arbeitsgruppen organisieren sich selber und erstatten regelmässig Bericht an den Vorstand. Der jeweilige Aufgabenbereich ist in separaten Papieren geregelt. Aufträge an die einzelnen Arbeitsgruppen erfolgen durch den Vorstand. Es ist anzustreben, dass jedes Aktivmitglied der Musicalgruppe sich mindestens in einer Arbeitsgruppe engagiert.
Der Vorstand kann jederzeit Massnahmenpapiere herausgeben, welche dem Verein, der Arbeit im Verein oder anderen, im Zusammenhang mit der Musicalgruppe stehenden Belangen, dienen. Diese Papiere sind der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Sie sind verbindlich, dienen als Ergänzung zu den Statuten und dürfen diesen nicht widersprechen.
Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Gagen von Auftritten, Sponsorenbeiträgen und Spenden.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Im Falle der Auflösung des Vereins werden zuerst die Sachgüter veräussert. Der Erlös und das nochvorhandene Vermögen werden für einen kulturellen Zweck verwendet.
Diese Statutenrevision wurde an der Jahreshauptversammlung vom 28. Juni 2003 genehmigt und ersetzt die Statuten vom 29. Juni 1995.
Trimbach, 28. Juni 2003
Der Präsident: Patrik Flück
Die Aktuarin: Sibylle Schönenberger-Gisler